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Süßungsmittel Stevia
Wer den herben und oftmals scharfen Geschmack von Zahnpasta abschwächen möchte, sollte auf das Süßungsmittel Stevia zurückgreifen, denn dieser Zuckersatz versetzt Kosmetika mit einem süßlichen Geschmack. In der EU ist das Süßungsmittel Stevia als Lebensmittel zurzeit noch verboten, allerdings findet es in der Dentalkosmetik wie auch als Badezusatz bereits stetigen Absatz.
Um das Süßungsmittel Stevia herzustellen, wird der Stevia Samen des im Südamerika beheimateten Staudengewächses entnommen und das süßende kristalline Stoffgemisch extrahiert. Die süßende Wirkung hat das Süßungsmittel Stevia seinem wichtigsten Bestandteil, dem Rebaudiosid, zu verdanken. Da die Konzentration dieses Stoffes im Süßungsmittel Stevia nochmals höher ist als im normalen Zucker, sollte der Steviagehalt der Stevia Produkte, wie Zahnpasta oder Badeessenzen, nicht zu hoch sein. Ist die Dosierung allerdings gering, kann Stevia seine frische und süßende Wirkung voll entfalten. Die kristallinen Extrakte regen die Vitalität an und sorgen so dafür, dass sich ein Wohlbefinden einstellt, das beim Zähneputzen mit herkömmlicher Zahnpasta, ohne Zusätze vom Süßungsmittel Stevia, nicht erreicht werden kann. Darüber hinaus senkt Zahncreme, die mit dem Süßungsmittel Stevia versetzt ist, das Risiko an Karies zu erkranken.
Als Badezusatz eignet sich das Süßungsmittel Stevia ebenfalls, denn wir Forschungen ergaben, wird die Haut nach längerer Zeit in dem mit Stevia versetzten Badewasser reiner und geschmeidiger. Die kleinen kristallinen Substanzen in dem Süßungsmittel Stevia sorgen dafür, dass die Haut einem schonenden Peeling unterzogen wird, und das alles ohne künstliche Zusatzstoffe.
Mit Stevia kann die wohltuende Wirkung von Bade- und Dentalkosmetika effektiv verbessert werden, was nicht nur der (Mundschleim-)Haut, sondern auch dem Geist gut tut.